Verlängerte Antragsfrist für die Förderung von Hygienemaßnahmen
Gut zu wissen: Der Bund hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022 verlängert. Die Corona-Hilfe bietet Unternehmen finanzielle Fördermöglichkeiten für bauliche Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen, die mit der Umsetzung von Hygienekonzepten einhergehen. Darunter fällt auch das Ausstatten von Aufzügen mit Lösungen zum Infektionsschutz.
Im Zuge der Corona-Pandemie sind so ziemlich alle Gewerbetreibenden dazu gezwungen, ihr Hygienekonzept zu überarbeiten oder initial aufzusetzen. Vor allem Aufzüge, als Orte der direkten und indirekten Begegnung mit anderen, bedürfen einer besonderen Beachtung hinsichtlich Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen – denn hier tummeln sich Krankheitserreger in rauen Mengen. Mit dem UVPANEL gibt es jetzt eine effektive und zuverlässige Lösung, die sich ideal für den Einsatz in Aufzügen eignet: An der Kabinendecke angebracht, sorgt es mithilfe von UV-C-Licht für eine zuverlässige Desinfektion von Aufzügen im laufenden Betrieb, bei der nahezu 100 Prozent aller Infektionserreger – inklusive SARS-CoV-2 – auf Oberflächen und in der Luft beseitigt werden.
UVPANEL
Besonders interessant: Das UVPANEL ist als bauliche Maßnahme zur Umsetzung eines Hygienekonzepts förderfähig. Ursprünglich bis Ende März, jetzt verlängert bis Ende Juni 2022, greift dafür die Überbrückungshilfe IV. Es kann sich also lohnen, die Aufrüstung der Aufzüge mit dem UVPANEL zu prüfen und gegebenenfalls schnell zu handeln. Um Fördermittel zu erhalten, müssen diese bis 30.06.2022 beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt werden.
Also am besten jetzt gleich Förderfähigkeit prüfen und über das UVPANEL informieren. Sprechen Sie uns gerne an! Wir können einen direkten Kontakt herstellen oder mit weiteren Informationen aushelfen.